Rechtliches

    Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

    Wenn Sie MarkenKlar geschäftlich einsetzen — insbesondere als Kanzlei zur Verwaltung von Mandantendaten — verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 28 DSGVO ist hierfür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) erforderlich.

    Vertragsabschluss

    Unseren AVV inklusive technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) und der aktuellen Sub-Unternehmer-Liste stellen wir Ihnen auf Anfrage bereit. Der AVV wird digital signiert und kostenlos abgeschlossen.

    Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an datenschutz@markenklar.de mit folgenden Angaben:

    • Firma / Kanzlei (inkl. Anschrift)
    • Ansprechpartner:in und Funktion
    • Verwendete E-Mail-Adresse des MarkenKlar-Kontos

    Sie erhalten den unterschriftsreifen AVV in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

    Wesentliche Inhalte des AVV

    • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
    • Art und Zweck der Verarbeitung (SaaS-Bereitstellung von MarkenKlar)
    • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
    • Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Kanzlei)
    • Weisungsbefugnis, Vertraulichkeit, Unterauftragsverhältnisse
    • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
    • Regelungen zu Betroffenenrechten, Meldungen und Kontrollen

    Technisch-organisatorische Maßnahmen (Auszug)

    • Speicherung und Verarbeitung in Frankfurt am Main. Datenbank, Authentifizierung und Dateiablage liegen dort — und seit dem 17.08.2026 auch die Anwendungsschicht, die diese Daten verarbeitet: Berichte, Auswertungen und Registerabfragen werden in Frankfurt gerechnet, nicht nur von dort ausgeliefert. Die Ausführungsregion ist in der Projektkonfiguration festgeschrieben und nicht nur eingestellt. Das Rechenzentrum ist ISO-27001-zertifiziert; diese Zertifizierung ist die des Betreibers, nicht unsere.
    • TLS 1.2+ Transportverschlüsselung, verschlüsselte Speicher-Buckets
    • Row-Level-Security auf jeder Datenbank-Tabelle — die Trennung der Mandanten verschiedener Kanzleien wirkt damit auf Datenbankebene, nicht erst in der Anwendung. Hintergrundfunktionen arbeiten mit einem Dienstschlüssel, für den diese Sperre nicht gilt; ihr Kreis ist auf den Betreiber beschränkt.
    • Abgestuftes Rollenmodell innerhalb der Kanzlei (Admin, Anwalt, Assistenz, Mandant)
    • JWT-basierte Authentifizierung, Prüfung gegen bekannte geleakte Passwörter
    • Zwei-Faktor-Anmeldung verfügbar; die Durchsetzung für Kanzlei- und Betreiberkonten ist in Arbeit
    • Regelmäßige Backups, dokumentierte Wiederherstellungsprozesse
    • Getrennte Umgebungen für Entwicklung und Produktion
    • Protokollierung schreibender Zugriffe auf Mandantendaten sowie der Hintergrundläufe. Eine Protokollierung lesender Zugriffe ist in Arbeit.

    Sub-Unternehmer

    Eine tagesaktuelle Übersicht unserer Sub-Unternehmer finden Sie unter /subunternehmer.

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