Grundlagen

    Wortmarke oder Bildmarke – welche Markenform ist die richtige?

    Wer eine Marke anmeldet, muss sich für eine Markenform entscheiden. Die Wahl bestimmt, was genau im Register steht — und damit, worauf sich die Eintragung später erstreckt. Drei Formen kommen für die meisten Anmeldungen in Frage.

    Wortmarke – der Wortlaut allein

    Eine Wortmarke trägt nur den Wortlaut ins Register — in Standardschrift, ohne Farbe und ohne Gestaltung. Groß- und Kleinschreibung spielt dabei keine Rolle. Die Eintragung erstreckt sich damit auf den Namen in jeder Darstellung, gleich in welcher Schrift er später verwendet wird.

    Die Grenze liegt bei der Unterscheidungskraft: Rein beschreibende Angaben wie „Frische Brötchen" weist das Amt nach § 8 MarkenG zurück, weil der Verkehr darin keinen Hinweis auf die Herkunft sieht. Kunstwörter und ungewöhnliche Wortkombinationen sind an dieser Stelle unkritisch.

    Bildmarke – das Zeichen ohne Wort

    Eine Bildmarke trägt eine grafische Darstellung ohne Wortbestandteilins Register. Die eingereichte Wiedergabe bestimmt, was eingetragen ist — sie ist der Maßstab, an dem später verglichen wird. Diese Form kommt für Zeichen in Betracht, die für sich stehen und ohne Text erkannt werden.

    Eine Anmeldung in Schwarz-Weiß wird in der Praxis weiter verstanden und erfasst Farbvarianten eher mit; eine farbige Anmeldung ist enger und auf diese Farbgebung bezogen. Stammt die Grafik von einer Agentur, sollten die Nutzungsrechte vor der Anmeldung übertragen sein.

    Wort-/Bildmarke – Wort und Gestaltung zusammen

    Die Wort-/Bildmarke, auch Wortbildmarke genannt, trägt Schriftzug und Gestaltung als eine Einheit ins Register. Erfasst ist die Kombination in genau dieser Form.

    Daraus folgt die praktische Grenze: Ändert sich das Layout wesentlich, deckt die bestehende Eintragung die neue Gestaltung nicht mehr ab. Wer den Namen unabhängig vom Layout im Register haben will, meldet ihn zusätzlich als Wortmarke an — beide Eintragungen bestehen dann nebeneinander.

    Weitere Markenformen

    Neben den drei häufigen Formen kennt das Markenrecht weitere, die seltener vorkommen:

    • Klangmarke — eine Tonfolge, eingereicht als Notenschrift oder Audiodatei.
    • Formmarke — die dreidimensionale Gestalt einer Ware oder ihrer Verpackung.
    • Farbmarke — ein Farbton oder eine Farbkombination, benannt über einen Farbcode.
    • Positionsmarke — ein Zeichen an einer bestimmten Stelle des Produkts.

    Für diese Formen gelten eigene Anforderungen an die Wiedergabe im Register. Sie sind hier der Vollständigkeit halber genannt; die drei Formen oben decken den weitaus größten Teil der Anmeldungen ab.

    Was vor der Entscheidung hilft

    Welche Markenform im Einzelfall passt, hängt von der Ware, dem Auftritt und der geplanten Verwendung ab — das sollte mit einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt werden. MarkenKlar nimmt diese Bewertung nicht vor.

    Was sich vorher ohne Aufwand klären lässt, ist der Registerstand: welche ähnlichen Zeichen bereits eingetragen sind, in welchen Klassen und von wem. Diese Auskunft ist die Grundlage für das Gespräch — und für die Frage, ob der Name überhaupt in die engere Wahl kommt. Wie eine Recherche aufgebaut wird, steht unter Markenrecherche; welche Klassen in Frage kommen, erklärt die Nizza-Klassifikation. Steht die Marke später im Register, meldet die Markenüberwachung neue ähnliche Anmeldungen. Wer noch am Namen arbeitet, findet unter Markennamen finden Alternativen.

    Die drei Formen nebeneinander

    WortmarkeBildmarkeWort-/Bildmarke
    Was eingetragen wirdder Wortlaut in Standardschriftdie grafische DarstellungWort und Gestaltung als eine Einheit
    Schriftart und Farbe erfasstnein — die Eintragung ist davon unabhängigja — die eingereichte Darstellung giltja — in genau dieser Kombination
    Logo ohne Text erfasstneinjanein — nur zusammen mit dem Wort
    Bei einem Redesignunberührt — der Wortlaut bleibt derselbedie neue Grafik ist nicht mit erfasstdie neue Gestaltung ist nicht mit erfasst
    Typischer Anwendungsfallder Name ist das tragende Merkmalein Zeichen wirkt für sich, ohne TextLogo und Schriftzug treten immer gemeinsam auf

    Häufige Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Wortmarke und Bildmarke?

    Eine Wortmarke trägt den reinen Wortlaut ins Register, unabhängig von Schriftart, Farbe und Gestaltung. Eine Bildmarke trägt eine grafische Darstellung ohne Wortbestandteil ein. Die Wortmarke erfasst den Namen in jeder Darstellung, die Bildmarke das Zeichen so, wie es eingereicht wurde.

    Was bedeutet Wort-/Bildmarke?

    Die Wort-/Bildmarke, auch Wortbildmarke genannt, trägt Schriftzug und Gestaltung als eine Einheit ins Register. Erfasst ist die Kombination in genau dieser Form — nicht der Wortlaut für sich und nicht die Grafik für sich.

    Kann man beides anmelden?

    Ja. Wortmarke und Bildmarke lassen sich getrennt anmelden und stehen dann unabhängig voneinander im Register. Ein Redesign des Logos berührt die Wortmarke dann nicht.

    Was passiert bei einem Logo-Redesign?

    Ändert sich die Gestaltung wesentlich, deckt eine bestehende Wort-/Bildmarke oder Bildmarke die neue Form nicht mehr ab — für sie wäre eine neue Anmeldung nötig. Eine Wortmarke bleibt davon unberührt, weil sie nur den Wortlaut trägt.

    Welche Markenform ist günstiger?

    Die amtliche Gebühr hängt nicht von der Markenform ab, sondern von der Zahl der Klassen und dem Amt. Ein Unterschied entsteht erst, wenn zwei Zeichen getrennt angemeldet werden — dann fällt die Gebühr zweimal an. Die aktuellen Sätze stehen beim jeweiligen Amt.

    Gibt es weitere Markenformen?

    Ja. Neben Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke kennt das Markenrecht unter anderem die Klangmarke (eine Tonfolge), die Formmarke (die dreidimensionale Gestalt einer Ware oder Verpackung), die Farbmarke (ein Farbton oder eine Farbkombination) und die Positionsmarke (ein Zeichen an einer bestimmten Stelle des Produkts). Für sie gelten eigene Anforderungen an die Wiedergabe im Register.

    Deckt eine Wort-/Bildmarke den Namen mit ab?

    Nur in der konkret eingetragenen Gestaltung. Wer den Namen unabhängig vom Layout im Register haben will, meldet ihn zusätzlich als Wortmarke an.

    Schwarz-weiß oder farbig anmelden?

    Eine Anmeldung in Schwarz-weiß wird in der Praxis breiter verstanden und erfasst Farbvarianten eher mit. Eine farbige Anmeldung ist enger, kann aber sinnvoll sein, wenn die Farbe selbst zum Erkennungsmerkmal gehört.

    Was ist mit einem Slogan?

    Slogans werden als Wortmarke angemeldet. Die Hürde ist die Unterscheidungskraft: Rein anpreisende Aussagen weisen die Ämter regelmäßig zurück, weil der Verkehr darin keinen Herkunftshinweis sieht.

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