Eine Marke ordnet Ihren Firmen-, Produkt- oder Logo-Namen einem Inhaber zu – in Deutschland zuständig ist das DPMA in München. Hier steht, welche Schritte das Verfahren umfasst, wie lange sie dauern und was vorher entschieden sein muss.
Was eine Marke ist – und was sie nicht ist
Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidbar macht (§ 3 MarkenG). Sie ist kein Titel, kein Patent und keine Firmierung. Aus dem Registereintrag folgt ein Ausschließlichkeitsrecht: Der Inhaber kann Dritten die Benutzung ähnlicher Zeichen für ähnliche Waren untersagen. Ob er das im Einzelfall durchsetzen kann, entscheidet nicht das Register, sondern die Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten – notfalls das Gericht.
Drei Abgrenzungen tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Handelsregister ≠ Markenregister. Der Handelsregistereintrag betrifft die Firma als Unternehmensbezeichnung. Das Markenregister betrifft das Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Zwei Register, zwei Wirkungen, zwei Verfahren.
- Domain ≠ Marke. Eine registrierte Domain begründet kein Kennzeichenrecht am Namen. Umgekehrt kann eine ältere Marke gegen eine Domain vorgehen.
- Benutzung ≠ Eintragung. Kennzeichenrechte können durch Benutzung entstehen (§ 5 MarkenG, § 4 Nr. 2 MarkenG), der Nachweis ist aber aufwendig. Die Anmeldung ersetzt diesen Nachweis durch ein Datum.
Was vor der Anmeldung entschieden sein muss
- Markenform: Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke – die Form bestimmt, worauf sich die Eintragung bezieht
- Nizza-Klassen: für welche Waren und Dienstleistungen die Marke gelten soll
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: die konkreten Begriffe innerhalb jeder Klasse
- Inhaber: Privatperson, Einzelunternehmen oder Gesellschaft – eine spätere Umschreibung ist gebührenpflichtig
- Gebiet: Deutschland, EU, Österreich, Schweiz – oder eine Kombination über das Madrid-System
Die Zahlen zu allen Positionen stehen gebündelt unter Markenanmeldung Kosten.