Markenrecht wird für die meisten Unternehmen erst dann konkret, wenn ein Brief kommt. Dieser Wegweiser ordnet die vier häufigsten Fälle ein – jeweils mit Frist, Kosten und dem sinnvollen nächsten Schritt.
Fall 1: Sie bekommen eine Abmahnung
Eine Abmahnung enthält typischerweise Unterlassungsanspruch, vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch sowie eine kurze Frist – oft sieben bis zehn Tage. Wichtig: Frist ernst nehmen, Inhalt nicht ungeprüft akzeptieren. Prüfen Sie, ob die ältere Marke überhaupt für die betroffenen Waren eingetragen und benutzt wird und ob tatsächlich Verwechslungsgefahr besteht. Ignorieren führt zur einstweiligen Verfügung und verteuert den Fall erheblich.
Fall 2: Jemand nutzt Ihre Marke
Dokumentieren Sie die Verletzung mit Screenshots, Datum und Fundstelle. Erst dann folgt die Berechtigungsanfrage oder direkt die Abmahnung. Voraussetzung ist eine eingetragene und benutzte Marke – ohne Eintragung greift allenfalls Wettbewerbsrecht, das deutlich schwächer ist.
Fall 3: Eine neue Marke kollidiert mit Ihrer Marke
Nach der Veröffentlichung einer Neuanmeldung läuft eine Widerspruchsfrist von drei Monaten. Der Widerspruch kostet beim DPMA 250 € und ist der mit Abstand günstigste Weg, eine kollidierende Marke zu stoppen. Wird die Frist versäumt, bleibt nur ein Löschungsverfahren mit deutlich höherem Aufwand. Wer seine Marke nicht überwacht, bemerkt genau diese Frist nicht – dafür gibt es die automatische Überwachung.
Fall 4: Sie wollen eine Marke löschen lassen
- Verfall: fünf Jahre keine ernsthafte Benutzung
- Absolute Schutzhindernisse: rein beschreibend oder ohne Unterscheidungskraft
- Bösgläubigkeit: Anmeldung allein zur Behinderung Dritter
- Ältere Rechte: eigene prioritätsältere Marke oder Unternehmenskennzeichen
Verwechslungsgefahr: die drei Faktoren
Gerichte prüfen Zeichenähnlichkeit (Klang, Schriftbild, Bedeutung), Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Diese Faktoren stehen in Wechselwirkung – bei sehr ähnlichen Zeichen genügt bereits eine entfernte Warenähnlichkeit. Deshalb ist die reine Identitätssuche vor einer Anmeldung nicht ausreichend.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer konkreten Abmahnung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen – über unser Anwaltsnetzwerk vermitteln wir passende Ansprechpartner.