Wegweiser

    Markenrecht: Abmahnung, Verwechslung, Widerspruch

    Die vier Situationen, in denen Markenrecht real wird – und was jeweils zu tun ist, bevor Fristen laufen.

    Markenrecht wird für die meisten Unternehmen erst dann konkret, wenn ein Brief kommt. Dieser Wegweiser ordnet die vier häufigsten Fälle ein – jeweils mit Frist, Kosten und dem sinnvollen nächsten Schritt.

    Fall 1: Sie bekommen eine Abmahnung

    Eine Abmahnung enthält typischerweise Unterlassungsanspruch, vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch sowie eine kurze Frist – oft sieben bis zehn Tage. Wichtig: Frist ernst nehmen, Inhalt nicht ungeprüft akzeptieren. Prüfen Sie, ob die ältere Marke überhaupt für die betroffenen Waren eingetragen und benutzt wird und ob tatsächlich Verwechslungsgefahr besteht. Ignorieren führt zur einstweiligen Verfügung und verteuert den Fall erheblich.

    Fall 2: Jemand nutzt Ihre Marke

    Dokumentieren Sie die Verletzung mit Screenshots, Datum und Fundstelle. Erst dann folgt die Berechtigungsanfrage oder direkt die Abmahnung. Voraussetzung ist eine eingetragene und benutzte Marke – ohne Eintragung greift allenfalls Wettbewerbsrecht, das deutlich schwächer ist.

    Fall 3: Eine neue Marke kollidiert mit Ihrer Marke

    Nach der Veröffentlichung einer Neuanmeldung läuft eine Widerspruchsfrist von drei Monaten. Der Widerspruch kostet beim DPMA 250 € und ist der mit Abstand günstigste Weg, eine kollidierende Marke zu stoppen. Wird die Frist versäumt, bleibt nur ein Löschungsverfahren mit deutlich höherem Aufwand. Wer seine Marke nicht überwacht, bemerkt genau diese Frist nicht – dafür gibt es die automatische Überwachung.

    Fall 4: Sie wollen eine Marke löschen lassen

    • Verfall: fünf Jahre keine ernsthafte Benutzung
    • Absolute Schutzhindernisse: rein beschreibend oder ohne Unterscheidungskraft
    • Bösgläubigkeit: Anmeldung allein zur Behinderung Dritter
    • Ältere Rechte: eigene prioritätsältere Marke oder Unternehmenskennzeichen

    Verwechslungsgefahr: die drei Faktoren

    Gerichte prüfen Zeichenähnlichkeit (Klang, Schriftbild, Bedeutung), Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Diese Faktoren stehen in Wechselwirkung – bei sehr ähnlichen Zeichen genügt bereits eine entfernte Warenähnlichkeit. Deshalb ist die reine Identitätssuche vor einer Anmeldung nicht ausreichend.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer konkreten Abmahnung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen – über unser Anwaltsnetzwerk vermitteln wir passende Ansprechpartner.

    Kosten & Fristen auf einen Blick

    Was welcher Schritt kostet

    Abmahnung erhalten

    Frist 7–10 Tage. Anwaltskosten der Gegenseite typischerweise 1.500–2.500 €, dazu Schadensersatz.

    Widerspruch einlegen

    3 Monate Frist ab Veröffentlichung. 250 € Amtsgebühr beim DPMA, 320 € beim EUIPO.

    Einstweilige Verfügung

    Bei Ignorieren einer berechtigten Abmahnung. Gerichtskosten und Anwaltshonorare ab 3.000 €.

    Löschungsantrag

    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Ab 400 € Amtsgebühr plus Nachweisaufwand.

    Verletzungsklage

    Streitwerte meist 25.000–100.000 €. Verfahren dauern ein bis drei Jahre.

    Abgrenzungsvereinbarung

    Oft die günstigste Lösung: Beide Seiten definieren getrennte Nutzungsbereiche vertraglich.

    Kostenlose Vorprüfung

    Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen

    Prüfen Sie Ihre Marke gegen DPMA, EUIPO, Österreich, Schweiz, WIPO und Domains – kostenlos in unter einer Minute.

    3 Mon.
    Widerspruchsfrist
    250 €
    Widerspruch DPMA
    1.500 €+
    typische Abmahnkosten
    5 Jahre
    Benutzungsschonfrist

    Häufige Fragen

    Was kostet eine Abmahnung wegen Markenverletzung?

    Üblich sind Streitwerte zwischen 25.000 € und 100.000 €. Daraus ergeben sich Anwaltskosten der Gegenseite von etwa 1.500 € bis 2.500 €, dazu kommen eigene Anwaltskosten, Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf der Ware.

    Muss ich eine Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?

    Nein. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst und bindet lebenslang mit Vertragsstrafe. Prüfen Sie die Berechtigung der Abmahnung und lassen Sie gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung formulieren. Fristen dürfen dabei aber nicht verstreichen.

    Wann besteht Verwechslungsgefahr?

    Wenn Zeichenähnlichkeit, Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Gesamtbetrachtung dazu führen, dass der Verkehr die Zeichen derselben Herkunft zuordnet. Die Faktoren stehen in Wechselwirkung: hohe Zeichenähnlichkeit gleicht geringere Warenähnlichkeit aus.

    Wie kann ich gegen eine fremde Marke vorgehen?

    Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung per Widerspruch (250 € beim DPMA). Danach nur noch über einen Löschungsantrag wegen älterer Rechte oder Verfalls – deutlich aufwendiger und teurer.

    Wann kann eine Marke gelöscht werden?

    Wegen Verfalls, wenn sie fünf Jahre nicht ernsthaft benutzt wurde; wegen absoluter Schutzhindernisse, wenn sie beschreibend oder bösgläubig angemeldet wurde; oder wegen älterer Rechte Dritter.

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