Eine Marke schützen lassen heißt: ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen in ein amtliches Register eintragen lassen. Aus dem Eintrag folgt ein Ausschließlichkeitsrecht – der Inhaber kann Dritten die Benutzung ähnlicher Zeichen für ähnliche Waren untersagen. Der Eintrag ist kein Automatismus und kein Dauerzustand, sondern ein Verfahren mit Gebühren, Fristen und einer klar begrenzten Reichweite.
Drei Entscheidungen vor der Anmeldung
Wer einen Namen anmelden lassen will, trifft immer dieselben drei Entscheidungen. Sie bestimmen Kosten, Reichweite und die Angriffsfläche der späteren Eintragung.
- Markenform: Wortmarke für den reinen Namen, Bildmarke für ein Logo ohne Text, Wort-Bild-Marke für die feste Kombination. Der Vergleich steht im Ratgeber Wortmarke und Bildmarke.
- Gebiet: Deutschland allein (DPMA), die gesamte EU (EUIPO), Österreich oder die Schweiz. Die Schweiz ist in der Unionsmarke nicht enthalten und braucht immer eine eigene Anmeldung.
- Nizza-Klassen: Der Eintrag wirkt nur für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Zu eng gewählt bleibt eine Lücke, zu weit gewählt steigen Gebühren und Angriffsfläche wegen Nichtbenutzung. Die Systematik steht unter Nizza-Klassifikation.
Was die Anmeldung kostet
- DPMA: 290 € elektronisch bis drei Klassen, 100 € je weitere Klasse.
- EUIPO: 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite, 150 € ab der dritten.
- Österreich: 280 € bis drei Klassen, 75 € je weitere.
- Schweiz: 550 CHF bis drei Klassen, 100 CHF je weitere.
- Optional: Anwaltshonorar 500–1.500 €, Recherche durch eine Kanzlei 400–1.200 €.
Die Amtsgebühr wird bei Einreichung fällig und nicht erstattet, wenn das Amt zurückweist. Der Rechner nach Klassenzahl steht unter Markenanmeldung Kosten.
Wie weit die Eintragung reicht – und wie weit nicht
Ein Registereintrag wirkt in drei Dimensionen begrenzt: räumlich auf das Gebiet des Amtes, sachlich auf die eingetragenen Klassen und zeitlich auf zehn Jahre bis zur nächsten Verlängerung. Hinzu kommt: Das Amt prüft von sich aus keine älteren Rechte Dritter. Ein eingetragener Name kann also einem älteren Zeichen begegnen, das im Register längst steht. Genau daraus entstehen Widersprüche – und genau deshalb steht die Recherche vor der Anmeldung, nicht danach.
Ebenso wenig setzt sich eine Eintragung von selbst durch. Ansprüche muss der Inhaber geltend machen, und dafür muss er zuerst wissen, dass ein ähnliches Zeichen angemeldet wurde. Diese Beobachtung ist die Aufgabe der Markenüberwachung.
Vor der Anmeldung: den Namen prüfen
Die Vorprüfung von MarkenKlar sucht in den Registerdaten nach Einträgen, die den Wunschnamen enthalten, und ordnet sie nach Schriftbild und Klang ein – mit Klassen und Inhaber je Treffer. Abgefragt werden DPMA, EUIPO, Österreich, Schweiz und WIPO – über TMview, den Recherchedienst des EUIPO. Dazu kommen Websuche, Domains, Handelsregister und Social-Media-Handles. Das Ergebnis ist eine Beobachtung, keine rechtliche Bewertung: ob ein Treffer der eigenen Anmeldung entgegensteht, hängt an Waren und Dienstleistungen und gehört in anwaltliche Hände.