Kostenlose Sofort-Vorprüfung
Ist „Handschlag" als Marke frei?
MarkenKlar prüft automatisch DPMA, EUIPO, Web- und Domain-Quellen — in unter 10 Sekunden.
Registerstand: 13.08.2026 · automatisierte Registerauswertung, keine Rechtsberatung.
Wo die Treffer liegen
Die relevantesten Registereinträge
| Marke | Amt | Aktenzeichen | Status | Ähnlichkeit |
|---|---|---|---|---|
| #handschlag | Unionsmarke (EUIPO) | 016927139 | Eingetragen | 100 % |
| Goldener Handschlag | Unionsmarke (EUIPO) | 018079884 | Eingetragen | 66 % |
| Silberner Handschlag | Unionsmarke (EUIPO) | 018079875 | Eingetragen | 63 % |
| Digitaler Handschlag | Unionsmarke (EUIPO) | 010701225 | Eingetragen | 63 % |
Abgefragte Quellen: EUIPO (Treffer) · DPMA (nicht abrufbar) · Patentamt.at (nicht abrufbar) · Swissreg (nicht abrufbar) · WIPO (über TMview) (keine Treffer) · Websuche (Treffer) · WHOIS (Treffer) · Handelsregister (keine Treffer) · Social-Media-Handles (nicht abrufbar)
Handschlag
Gefunden wurden ein Eintrag mit identischer oder sehr naher Schreibweise und 3 Einträge mit ähnlicher Schreibweise. DPMA und EUIPO prüfen ältere Marken nicht von Amts wegen — Inhaber älterer Marken können aber Widerspruch einlegen. DPMA, Patentamt AT und Swissreg haben in diesem Lauf nicht geantwortet und bleiben offen — dazu liegt uns kein Ergebnis vor.
Dieser Wert ist nicht vollständig.
- · DPMA, Patentamt.at und Swissreg haben nicht geantwortet
Was dort liegt, fehlt in der Zahl. Wir holen es nach und schreiben es in diese Prüfung.
Deutlicher Befund
3 Register waren nicht abrufbar und bleiben offen
Zu jedem Fund nennen wir Inhaber, Klassen und Aktenzustand. Was das für Ihren Fall bedeutet, gehört in anwaltliche Hände — die Aussichten einer Anmeldung bewerten wir nicht.
„Handschlag" im Blick behalten
Die Überwachung fragt die Register täglich ab und meldet Ihnen neue Anmeldungen mit ähnlicher Schreibweise — damit Ihnen diese Anmeldungen innerhalb der Widerspruchsfrist auffallen.
Was bedeutet „Handschlag als Marke frei"?
Ein Name ist markenrechtlich verfügbar, wenn kein identisches oder verwechselbar ähnliches älteres Zeichen in den Klassen existiert, in denen Sie tätig werden wollen. „Handschlag" kann also in einer Nizza-Klasse belegt und in einer anderen frei sein. Entscheidend ist die Kombination aus Zeichenähnlichkeit und Nähe der Waren und Dienstleistungen.
Welche Register und Quellen geprüft werden
- DPMAregister – deutsche Marken, angemeldet und eingetragen
- EUIPO – Unionsmarken, die auch in Deutschland und Österreich wirken
- ATPA & Swissreg – nationale Marken in Österreich und der Schweiz
- WIPO – internationale Registrierungen nach dem Madrider System
- Ergänzend: Handelsregister, Domains, Websuche und Social-Media-Handles – keine Markenregister, sondern Hinweise auf gleichnamige Nutzung außerhalb der Register
Die nächsten Schritte für „Handschlag"
- Passende Nizza-Klassen bestimmen – meist zwei bis drei.
- Treffer nach Ähnlichkeit bewerten; bei kritischen Treffern eine Kanzlei hinzuziehen.
- Marke anmelden – beim DPMA ab 290 € für bis zu drei Klassen.
- Überwachung aktivieren, damit spätere Fremdanmeldungen innerhalb der Widerspruchsfrist auffallen.
Diese Seite ist eine automatisierte Registerauswertung und keine Rechtsberatung.