Konflikt

    Markenabmahnung erhalten – so reagieren Sie richtig

    Eine Abmahnung sieht bedrohlich aus — und ist es oft auch. Aber Panik hilft nicht. Wichtig sind schnelle, überlegte Schritte innerhalb der gesetzten Frist.

    Sofort tun

    1. Frist notieren — meist 7 – 14 Tage. Nichts unterschreiben ohne anwaltliche Prüfung.
    2. Marke stoppen: Website, Social Media, Verpackungen — alles offline nehmen bis geklärt.
    3. Anwalt einschalten — spezialisiert auf Markenrecht. Kosten: ca. 500 – 1.500 € Erstberatung.
    4. Beweise sammeln: Screenshots eigener Nutzung mit Datum, Belege der ersten Verwendung.

    Typische Kostenrisiken

    • Abmahnkosten: 1.500 – 5.000 € Streitwert-abhängig
    • Vertragsstrafe: 5.000 – 10.000 € pro Verstoß bei Unterlassungserklärung
    • Schadenersatz: oft nach Lizenzanalogie berechnet

    Nicht unterschreiben — modifizieren

    Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind meist überschießend. Ein Anwalt formuliert eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das rechtlich Nötige zusagt.

    So verhindern Sie zukünftige Abmahnungen

    Mit MarkenKlar-Monitoring erkennen Sie kollidierende Marken frühzeitig — bevor Sie in eine Abmahnfalle laufen.

    Häufige Fragen

    Muss man auf eine Abmahnung überhaupt reagieren?

    Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung ohne weitere Anhörung. Reagieren heißt aber nicht unterschreiben: Die gesetzte Frist ist einzuhalten, die vorformulierte Erklärung sollte vorher geprüft werden.

    Warum wird von der vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten?

    Sie ist regelmäßig weiter gefasst als der geltend gemachte Anspruch und enthält oft eine feste Vertragsstrafe. Eine Unterlassungserklärung wirkt lebenslang – jeder spätere Verstoß löst die Strafe aus, auch bei Versehen.

    Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

    Eine überarbeitete Fassung, die nur das zusagt, was rechtlich geschuldet ist, und die Höhe der Vertragsstrafe häufig ins Ermessen eines Gerichts stellt (Hamburger Brauch). Ob sie im konkreten Fall trägt, gehört in die anwaltliche Prüfung.

    Wie erkennt man eine unberechtigte Abmahnung?

    Anhaltspunkte sind: keine Vollmacht beigefügt, kein konkreter Verletzungsvorwurf, eine ältere Marke in völlig anderen Klassen oder eine Marke, deren Benutzung sich nicht belegen lässt. Bewerten kann das nur, wer die Akte kennt.

    Wie lassen sich solche Fälle früher erkennen?

    Meist geht der Abmahnung eine Registerlage voraus, die schon vorher sichtbar war. Eine Vorabrecherche vor der Namenswahl und eine laufende Beobachtung nach der Eintragung verschieben den Zeitpunkt, zu dem man von einem nahen Zeichen erfährt, nach vorn.

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