Verwertung

    Marke verkaufen oder lizenzieren – so machen Sie sie zu Geld

    Eine eingetragene Marke ist ein Vermögensgegenstand — verkaufbar, lizenzierbar, vererbbar. Die Bewertung und die formgerechte Übertragung wollen aber gelernt sein.

    Markenwert bestimmen

    Faustregeln aus der Praxis:

    • Ertragswertverfahren: 3 – 5× Jahres-Netto-Umsatz aus Marken-Lizenzen
    • Kostenmethode: Reproduktionskosten (Anmeldung, Marketing-Investment)
    • Vergleichswerte: ähnliche Markendeals in der Branche
    • Realistisch: kleine, junge Marken 1.000 – 10.000 €. Etablierte Marken 6- bis 7-stellig.

    Verkauf (Übertragung)

    1. Kaufvertrag schriftlich (nicht formbedürftig, aber dringend empfohlen)
    2. Umschreibungsantrag beim DPMA — Gebühr 300 € pro Marke
    3. Übertragungsurkunde als Nachweis
    4. Steuerlich: Erlös ist gewerblicher Ertrag, unterliegt Einkommen- / Körperschaftsteuer

    Lizenzieren statt verkaufen

    • Exklusiv-Lizenz: nur ein Lizenznehmer, oft höhere Gebühr
    • Nicht-exklusiv: mehrere Lizenznehmer parallel
    • Räumlich/sachlich begrenzt: z. B. nur DACH oder nur eine Produktkategorie
    • Übliche Lizenzsätze: 2 – 8 % vom Netto-Umsatz je nach Branche

    Vertragsbausteine, die nie fehlen dürfen

    • Umfang (Waren/Dienstleistungen, Territorium, Dauer)
    • Qualitätssicherung (schützt die Marke vor Verwässerung)
    • Kontrollrechte des Lizenzgebers
    • Kündigung, Ausstiegsklauseln
    • Rückfall der Rechte bei Vertragsende

    Häufige Fragen

    Muss die Übertragung ins Register eingetragen werden?

    Die Übertragung wirkt bereits mit dem Vertrag. Ohne Umschreibung im Register gilt gegenüber dem Amt jedoch weiterhin der eingetragene Inhaber – Fristen und amtliche Schreiben gehen an ihn.

    Kann man einzelne Klassen verkaufen?

    Ja, eine Teilübertragung für einen Teil der Waren und Dienstleistungen ist möglich. Sie will genau formuliert sein, damit zwischen den beiden Inhabern keine Überschneidung entsteht.

    Was gehört in einen Lizenzvertrag zur Qualitätssicherung?

    Vorgaben zur Verwendung des Zeichens, Kontrollrechte des Lizenzgebers und Regeln für den Fall der Vertragsbeendigung. Ohne Kontrolle über die Verwendung droht die Marke ihre Herkunftsfunktion einzubüßen.

    Wie belastbar sind Markenbewertungen?

    Die genannten Verfahren liefern Größenordnungen, keine Marktpreise. Was tatsächlich gezahlt wird, hängt von Umsatz, Bekanntheit, Registerlage und Verhandlungsposition ab – bei Unternehmenskäufen wird die Marke deshalb meist gesondert bewertet.

    Kostenlose Vorprüfung

    Ist Ihr Markenname noch frei?

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