Marke vs. Domain – wer gewinnt im Streitfall?
Viele glauben, eine Domain reiche als Namensschutz. Falsch. Bei Konflikten setzt sich fast immer die eingetragene Marke durch – selbst gegen 15 Jahre alte Domains.
Rechtliche Rangfolge
Das MarkenG § 14 gibt dem Markeninhaber das ausschließliche Recht am Zeichen. Eine Domain ist nur eine technische Adresse – kein Kennzeichenrecht per se.
Klassisches Streitszenario
- Sie haben
example.deseit 2015 registriert. - 2024 meldet jemand die Wortmarke „Example" an.
- Der Markeninhaber fordert die Domain-Freigabe – und gewinnt.
Der einzige Ausweg
Nachweisliche geschäftliche Benutzung mit Umsatz und Werbebudget vor der Markenanmeldung. Das lässt sich schwer beweisen – und ist teuer vor Gericht.
Richtige Reihenfolge
- Domain sichern (5 – 20 €/Jahr)
- Marke anmelden (290 € DPMA)
- Monitoring aktivieren (25 €/Jahr) – schützt Domain UND Marke