Grundlagen

    Marke vs. Firmenname – warum Sie beides brauchen

    Ein Eintrag im Handelsregister schützt Ihren Firmennamen – aber nur regional. Wer bundesweit oder EU-weit auftritt, braucht zusätzlich eine Marke. Die Unterschiede im Detail.

    Handelsregister-Eintrag (Firmenname)

    • Schutz nur im IHK-Bezirk des Sitzes
    • Gilt nur für die gleiche Branche
    • Keine Datenbanksuche – Kollisionen entstehen unbemerkt
    • Kosten: 200 – 400 € einmalig

    Markeneintragung (DPMA)

    • Schutz bundesweit (oder EU-weit bei Unionsmarke)
    • Gilt für die gewählten Nizza-Klassen – auch branchenübergreifend
    • Öffentliches Register, aktive Überwachung möglich
    • Kosten: 290 € DPMA, 850 € EUIPO

    Praxis-Beispiel

    Ein IT-Beratungsunternehmen „TechFlow GmbH" aus München ist in Hamburg nicht geschützt, wenn dort ein anderes „TechFlow" auftaucht – solange keine Wortmarke existiert.

    Empfehlung

    Handelsregister für die juristische Existenz + DPMA-Wortmarke für den Namensschutz. Beides zusammen kostet weniger als eine spätere Abmahnung.

    Häufige Fragen

    Was schützt der Handelsregistereintrag konkret?

    Er begründet ein Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG. Dieses Recht entsteht mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs und reicht so weit, wie das Unternehmen tatsächlich auftritt – räumlich und branchenbezogen.

    Prüft das Registergericht auf bestehende Marken?

    Nein. Geprüft wird die Unterscheidbarkeit von anderen Firmen am selben Ort, nicht die Markenlage. Ein eingetragener Firmenname kann deshalb eine ältere Marke verletzen, ohne dass das bei der Eintragung auffällt.

    Kann man Firmenname und Marke unterschiedlich halten?

    Ja, und in der Praxis ist das häufig: Die Gesellschaft heißt anders als das Produkt. Angemeldet wird dann das Zeichen, unter dem am Markt aufgetreten wird – nicht zwingend die Firmierung.

    Was ist mit der GbR oder dem Einzelunternehmen ohne Registereintrag?

    Auch ohne Handelsregistereintrag kann ein Unternehmenskennzeichen durch Benutzung entstehen. Der Umfang ist dann aber schwerer zu belegen, weil kein Register das Datum dokumentiert – hier liegt der praktische Vorteil einer Markeneintragung.

    Wie weit reicht der bundesweite Markenschutz gegenüber lokalen Firmen?

    Eine eingetragene Marke wirkt im gesamten Bundesgebiet für die eingetragenen Klassen. Ein älteres lokales Unternehmenskennzeichen kann sich in seinem räumlichen Bereich behaupten; wer zuerst da war, entscheidet über den Vorrang.

    Kostenlose Vorprüfung

    Ist Ihr Markenname noch frei?

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