Ratgeber

    Markenanwalt Kosten – was er verlangt und wann er sich lohnt

    Ein Markenanwalt ist nicht zwingend – aber in bestimmten Fällen sein Geld wert. Hier bekommen Sie realistische Preise und klare Entscheidungshilfen.

    Typische Honorare

    • Erstberatung: 190 € (nach RVG gedeckelt)
    • Recherche: 400–1.200 € (DPMA + EUIPO)
    • Anmeldung DE: 500–800 € netto + Amtsgebühren
    • Anmeldung EU: 800–1.500 € netto
    • Widerspruch führen: 1.500–3.500 € je nach Aufwand
    • Löschungsverfahren: 2.000–6.000 €

    Wann lohnt sich der Anwalt?

    • Bei komplexen Bildmarken und Wort-Bild-Kombinationen
    • Bei Klassenkonflikten mit älteren Marken
    • Bei internationalen Anmeldungen (Madrid-System)
    • Bei Widerspruchs- oder Löschungsverfahren

    Wann reicht MarkenKlar allein?

    • Klare Wortmarken ohne beschreibende Anteile
    • Wenige Klassen, keine Trefferliste in der Recherche
    • Deutschland- oder EU-Anmeldung ohne Konflikt

    Wie finden Sie den richtigen Anwalt?

    Achten Sie auf die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" oder auf Kammer-Mitgliedschaft beim Patentanwaltsverein. MarkenKlar vermittelt bei Bedarf spezialisierte Kanzleien in DACH.

    Häufige Fragen

    Ist ein Markenanwalt für die Anmeldung vorgeschrieben?

    Nein. Wer seinen Sitz in Deutschland oder der EU hat, kann die Marke selbst beim DPMA anmelden. Eine Vertretung ist erst zwingend, wenn der Anmelder weder Wohnsitz noch Niederlassung im EWR hat. Für Widerspruchs- und Löschungsverfahren ist sie ebenfalls nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich.

    Was deckt die Erstberatung für 190 € ab?

    Die 190 € sind die gesetzliche Obergrenze für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern nach § 34 RVG, zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten ist in der Regel eine Einschätzung zur Ausgangslage und zum weiteren Vorgehen – keine ausgearbeitete Recherche und keine Vertretung gegenüber dem Amt.

    Rechnet ein Markenanwalt nach RVG oder nach Pauschale ab?

    Beides kommt vor. Für die Anmeldung sind Pauschalhonorare verbreitet, weil der Aufwand kalkulierbar ist. In Streitverfahren richtet sich das Honorar oft nach dem Gegenstandswert; typische Gegenstandswerte im Markenrecht liegen bei 50.000 € und darüber, was die Gebühr spürbar beeinflusst.

    Was sollte man vor dem ersten Termin vorbereiten?

    Das Zeichen in der geplanten Schreibweise, eine Liste der Waren und Dienstleistungen, den geplanten Markt und – falls vorhanden – das Ergebnis einer Vorabrecherche. Je konkreter die Unterlagen, desto weniger Zeit geht im Termin für die Aufnahme des Sachverhalts verloren.

    Lohnt sich eine Vorabrecherche vor dem Anwaltstermin?

    Sie ersetzt die anwaltliche Prüfung nicht, verkürzt aber das Gespräch: Wer bereits weiß, welche ähnlichen Zeichen in DPMA, EUIPO, Österreich und der Schweiz eingetragen sind, diskutiert im Termin über die Bewertung statt über die Datenlage.

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    Ist Ihr Markenname noch frei?

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