Markenanwalt Kosten – was er verlangt und wann er sich lohnt
Ein Markenanwalt ist nicht zwingend – aber in bestimmten Fällen sein Geld wert. Hier bekommen Sie realistische Preise und klare Entscheidungshilfen.
Typische Honorare
- Erstberatung: 190 € (nach RVG gedeckelt)
- Recherche: 400–1.200 € (DPMA + EUIPO)
- Anmeldung DE: 500–800 € netto + Amtsgebühren
- Anmeldung EU: 800–1.500 € netto
- Widerspruch führen: 1.500–3.500 € je nach Aufwand
- Löschungsverfahren: 2.000–6.000 €
Wann lohnt sich der Anwalt?
- Bei komplexen Bildmarken und Wort-Bild-Kombinationen
- Bei Klassenkonflikten mit älteren Marken
- Bei internationalen Anmeldungen (Madrid-System)
- Bei Widerspruchs- oder Löschungsverfahren
Wann reicht MarkenKlar allein?
- Klare Wortmarken ohne beschreibende Anteile
- Wenige Klassen, keine Trefferliste in der Recherche
- Deutschland- oder EU-Anmeldung ohne Konflikt
Wie finden Sie den richtigen Anwalt?
Achten Sie auf die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" oder auf Kammer-Mitgliedschaft beim Patentanwaltsverein. MarkenKlar vermittelt bei Bedarf spezialisierte Kanzleien in DACH.