Widerspruch gegen eine Marke – so gehen Sie vor
Wer eine ältere Marke besitzt, kann gegen jüngere Anmeldungen Widerspruch einlegen – aber nur innerhalb einer strengen Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung.
Die 3-Monats-Frist
Nach Eintragung wird die neue Marke im Markenblatt veröffentlicht. Ab diesem Tag läuft eine nicht verlängerbare Frist von 3 Monaten. Wer sie verpasst, muss deutlich teurere Löschungsverfahren führen.
Kosten
- 250 € Amtsgebühr beim DPMA
- 320 € beim EUIPO
- 1.500–3.500 € Anwaltskosten (optional)
Ablauf
- Widerspruchsschrift innerhalb der Frist einreichen
- Gebühr zahlen
- Cooling-off-Phase (2 Monate, verlängerbar) für Verhandlungen
- Beweisverfahren – ggf. Benutzungsnachweis der älteren Marke
- Entscheidung des DPMA
- Ggf. Beschwerde ans Bundespatentgericht
Wie überwacht man neue Anmeldungen?
Manuell alle Markenblätter zu prüfen ist unrealistisch. Wer MarkenKlar-Überwachung nutzt, bekommt automatisch Alerts bei kollidierenden Neuanmeldungen – lange bevor die 3-Monats-Frist abläuft.