Ablauf & Dauer

    Markenanmeldung: Ablauf, Fristen und Dauer

    Sieben Schritte von der ersten Recherche bis zur bestandskräftigen Marke – mit realistischen Zeitangaben für DPMA und EUIPO.

    Die Anmeldung selbst dauert 20 Minuten. Entscheidend für den Erfolg ist, was davor passiert – und was in den zwölf Monaten danach kommt.

    Vor der Anmeldung: die Weichenstellung

    Das DPMA prüft nicht, ob Ihre Marke mit älteren Rechten kollidiert. Es prüft nur absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Begriffe. Alles andere liegt bei Ihnen. Deshalb steht am Anfang immer die Ähnlichkeitsrecherche, nicht das Formular.

    Die häufigsten Verzögerungen

    • Unklares Waren-/Dienstleistungsverzeichnis: Das Amt stellt Rückfragen, das kostet vier bis acht Wochen.
    • Beschreibende Zeichen: Begriffe wie „Bio Müsli" für Müsli werden zurückgewiesen – Gebühr verloren.
    • Zahlung nicht zugeordnet: Ohne Verwendungszweck mit Aktenzeichen bleibt die Anmeldung liegen.
    • Widerspruch: Verlängert das Verfahren um ein bis zwei Jahre.

    Nach der Eintragung

    Mit der Eintragung beginnt die Arbeit, die die meisten unterschätzen: Wer seine Marke nicht überwacht, erfährt von einer kollidierenden Neuanmeldung erst, wenn die dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist – danach bleibt nur noch ein teures Löschungsverfahren. Genau dafür gibt es die automatische Markenüberwachung ab 25 € im Jahr.

    Zeitachse

    Die sieben Schritte im Detail

    1. 1

      Identische und ähnliche Marken prüfen

      Tag 0 · 5 Minuten

      DPMA, EUIPO, Österreich, Schweiz und Domains prüfen. Kollisionen entstehen nicht nur bei identischen Namen, sondern auch bei klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit.

    2. 2

      Markenform festlegen

      Tag 0 · 10 Minuten

      Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke. Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von der Gestaltung und ist in den meisten Fällen die stärkere Wahl.

    3. 3

      Nizza-Klassen bestimmen

      Tag 1 · 30 Minuten

      Bis zu drei Klassen sind in der Grundgebühr enthalten. Das Verzeichnis lässt sich später nicht mehr erweitern – zu eng gewählt bedeutet Nachanmeldung mit neuem Zeitrang.

    4. 4

      Anmeldung einreichen

      Tag 1 · 20 Minuten

      Formular W7005 elektronisch beim DPMA einreichen. MarkenKlar füllt das Formular aus den Recherchedaten vor.

    5. 5

      Gebühr zahlen

      innerhalb 3 Monate

      290 € müssen binnen drei Monaten eingehen, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Zahlung immer mit Aktenzeichen im Verwendungszweck.

    6. 6

      Amtliche Prüfung

      Monat 2–8

      Das DPMA prüft Formalien und absolute Schutzhindernisse. Bei Beanstandung bekommen Sie eine Frist zur Stellungnahme.

    7. 7

      Eintragung und Widerspruchsfrist

      Monat 8–11

      Nach der Eintragung läuft drei Monate die Widerspruchsfrist. Danach ist die Marke bestandskräftig – und sollte dauerhaft überwacht werden.

    7–8 Mon.
    reguläre Dauer DPMA
    6 Mon.
    beschleunigt (+200 €)
    3 Mon.
    Widerspruchsfrist
    10 Jahre
    Schutzdauer
    Kostenlose Vorprüfung

    Schritt 1 startet hier

    DPMA, EUIPO, Österreich, Schweiz und WIPO – Einschätzung und Trefferzahl kostenlos und ohne Konto.

    Häufige Fragen

    Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

    Von der Einreichung bis zur Eintragung vergehen regulär rund sieben bis acht Monate. Mit der beschleunigten Prüfung für 200 € Aufschlag entscheidet das DPMA innerhalb von sechs Monaten. Die dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt erst nach der Eintragung.

    Ab wann ist meine Marke geschützt?

    Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Anmeldetag, sobald die Marke eingetragen ist. Der Zeitrang entscheidet bei Konflikten – wer zuerst anmeldet, hat im Streitfall das ältere Recht.

    Was passiert in der Widerspruchsfrist?

    Drei Monate nach Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen. Kommt kein Widerspruch, ist die Marke bestandskräftig. Ein Widerspruchsverfahren dauert typischerweise ein bis zwei Jahre.

    Kann ich die Marke später noch ändern?

    Nein. Zeichen und Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis können nach der Anmeldung nicht erweitert werden. Nur Streichungen sind möglich – deshalb muss das Verzeichnis von Anfang an stimmen.

    Muss ich die Marke benutzen?

    Ja. Nach fünf Jahren ohne ernsthafte Benutzung kann jeder die Löschung wegen Verfalls beantragen. Die Benutzung muss für die eingetragenen Klassen erfolgen.

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