Markenüberwachung · DPMA

    DPMA-Markenüberwachung: Das Amt warnt Sie nicht

    Ältere Rechte werden bei einer Neuanmeldung nicht von Amts wegen geprüft. Wer die Widerspruchsfrist nutzen will, muss das Register selbst im Blick behalten.

    Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei jeder Neuanmeldung nur absolute Schutzhindernisse. Ob eine ältere, ähnliche Marke existiert, interessiert das Amt im Eintragungsverfahren nicht – dieser Schritt liegt vollständig beim Inhaber der älteren Marke.

    Das Prinzip: Amtsprüfung ohne Kollisionsprüfung

    Meldet jemand eine Marke an, die Ihrer Marke sehr ähnlich ist, wird sie in der Regel eingetragen. Das DPMA prüft nur, ob das Zeichen als solches eintragungsfähig ist – etwa ob es unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist. Der Abgleich mit älteren Rechten findet nicht statt. Dieses System heißt Widerspruchsprinzip: Der Inhaber der älteren Marke muss selbst aktiv werden.

    Die Dreimonatsfrist ist der entscheidende Faktor

    Ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt läuft eine Widerspruchsfrist von drei Monaten. Sie ist nicht verlängerbar. Wer sie verstreichen lässt, kann später nur noch das aufwendigere Löschungs- oder Verletzungsverfahren betreiben. Details zum Ablauf stehen in unserem Beitrag zur Widerspruchsfrist.

    Welche DPMA-Quellen relevant sind

    • DPMAregister – die amtliche Recherchedatenbank mit dem aktuellen Rechtsstand aller deutschen Marken
    • Markenblatt – wöchentliche Veröffentlichung der Eintragungen; hier beginnt die Widerspruchsfrist
    • DPMAregister-Anmeldungen – bereits angemeldete, noch nicht eingetragene Zeichen, an denen sich Trends im eigenen Marktsegment früh ablesen lassen

    Warum eine Identitätssuche nicht ausreicht

    Für einen Widerspruch genügt Verwechslungsgefahr. Diese kann sich aus klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Ähnlichkeit ergeben – kombiniert mit Nähe der Waren und Dienstleistungen. „Kliro" und „Cliro" sind unterschiedliche Zeichen, in derselben Nizza-Klasse 25 aber ein klassischer Kollisionsfall. Die Überwachung von MarkenKlar sucht nach Einträgen, die Ihren Markennamen enthalten, und ordnet jeden Treffer nach Schriftbild (Editierdistanz) und Klang (Kölner Phonetik) ein. Ein anders geschriebener Name wie „Cliro“ erscheint bei der Überwachung von „Kliro“ deshalb nicht.

    DPMA allein reicht im DACH-Raum nicht

    Eine EU-Marke wirkt auch in Deutschland, steht aber nur im EUIPO-Register. Wer zusätzlich in Österreich oder der Schweiz aktiv ist, muss ATPA und Swissreg mitprüfen. Deshalb deckt unsere Überwachung alle fünf Markenregister ab, einschließlich der internationalen Registrierungen der WIPO – siehe Markenrecherche.

    0
    Kollisionsprüfungen durch das Amt
    3 Mon.
    Widerspruchsfrist, nicht verlängerbar
    täglich
    Registerabfrage durch MarkenKlar
    250 €
    DPMA-Widerspruchsgebühr
    Ablauf

    Von der Fremdanmeldung bis zu Ihrer Reaktion

    1. 1

      Dritter meldet an

      Tag 0

      Ein ähnliches Zeichen wird beim DPMA angemeldet. Sie erfahren davon zunächst nichts.

    2. 2

      Eintragung & Veröffentlichung

      Monat 7–8

      Nach der Amtsprüfung wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Ab jetzt läuft die Dreimonatsfrist.

    3. 3

      Frist im Cockpit

      nach Veröffentlichung

      Nennt das DPMA-Register nach der Veröffentlichung das Fristende, legt MarkenKlar beim täglichen Abgleich die Widerspruchsfrist an und erinnert 14 Tage vor Ablauf. Die Anmeldung selbst meldet die Sammelmail schon früher, beim ersten Abgleich, in dem sie im Register steht.

    4. 4

      Entscheidung

      innerhalb 3 Monaten

      Beobachten, Kontakt aufnehmen oder Widerspruch durch eine Kanzlei prüfen lassen – die Frist steht unter „Erinnerungen“.

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    Häufige Fragen

    Überwacht das DPMA meine Marke automatisch?

    Nein. Das DPMA prüft bei einer Neuanmeldung nur absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft. Ältere Rechte Dritter werden nicht von Amts wegen geprüft. Die Überwachung des Registers ist Sache des Markeninhabers.

    Wo werden neue Marken beim DPMA veröffentlicht?

    Eingetragene Marken erscheinen im Markenblatt und in DPMAregister. Ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist.

    Wie oft sollte man das DPMA-Register prüfen?

    Das Markenblatt erscheint wöchentlich, DPMAregister wird laufend aktualisiert. Eine tägliche automatisierte Abfrage verkürzt die Zeit zwischen Veröffentlichung und Kenntnisnahme auf wenige Tage.

    Reicht die Überwachung identischer Marken?

    Nein. Widerspruchsrelevant ist bereits Verwechslungsgefahr – also klanglich, schriftbildlich oder begrifflich ähnliche Zeichen in ähnlichen Waren- und Dienstleistungsklassen. Eine reine Identitätssuche übersieht genau die Fälle, die später teuer werden.

    Was kostet ein Widerspruch beim DPMA?

    Die Amtsgebühr beträgt 250 €, für jedes weitere Widerspruchszeichen kommen 100 € hinzu. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung eingehen.

    Deckt die DPMA-Überwachung auch EU-Marken ab?

    Nein. Eine EU-Marke der EUIPO entfaltet auch in Deutschland Wirkung, taucht aber nicht im DPMA-Register auf. Wer nur DPMAregister beobachtet, übersieht EU-Anmeldungen vollständig – deshalb überwachen wir DPMA und EUIPO gemeinsam.

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