Die Register von DPMA, EUIPO, ATPA und IGE sind kostenlos und öffentlich. Eine Marke selbst zu überwachen ist deshalb grundsätzlich möglich – die Schwierigkeit liegt in Vollständigkeit und Kontinuität über zehn Jahre Schutzdauer.
Schritt 1: Die vier relevanten Register
- DPMAregister (Deutschland) – deutsche Marken, aktueller Rechtsstand, wöchentliches Markenblatt
- EUIPO eSearch (EU) – Unionsmarken, die auch in Deutschland, Österreich und weiteren Mitgliedstaaten wirken
- Österreichisches Markenregister (ATPA) – nationale österreichische Marken
- Swissreg (Schweiz) – schweizerische Marken; die Schweiz ist nicht Teil der EU-Marke
Schritt 2: Suchvarianten festlegen
Eine reine Identitätssuche findet nur den offensichtlichen Fall. Widerspruchsrelevant ist bereits Verwechslungsgefahr. Erstellen Sie deshalb eine feste Liste an Varianten:
- Schreibvarianten mit C/K, F/PH, I/Y, Z/TS
- Umlaute und deren Umschrift (ü/ue, ä/ae, ö/oe)
- Getrennt-, Zusammen- und Bindestrichschreibung
- Wortbestandteile und Präfixe Ihrer Marke
- Ähnliche Endungen wie -o, -a, -ify, -ly
Schritt 3: Rhythmus und Dokumentation
Das Markenblatt erscheint wöchentlich, die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate. Ein wöchentlicher Durchgang durch vier Register mit je fünf bis zehn Suchvarianten kostet realistisch 30 bis 60 Minuten. Über ein Jahr sind das rund 30 bis 50 Stunden – und dokumentiert werden sollte jeder Durchgang, damit im Konfliktfall nachvollziehbar ist, ab wann Kenntnis bestand.
Schritt 4: Klassenähnlichkeit bewerten
Ein Treffer ist nur dann relevant, wenn sich die Waren und Dienstleistungen berühren. Klasse 25 und Klasse 35 liegen zum Beispiel nah beieinander, weil Handel und Produkt oft zusammenfallen. Welche Klassen typischerweise kombiniert werden, steht bei jeder Nizza-Klasse im Detail.
Wo Eigenüberwachung typischerweise scheitert
Nicht am ersten Monat, sondern am achtzehnten. Die Fremdanmeldung kommt selten kurz nach der eigenen Eintragung, sondern dann, wenn die Marke im Markt sichtbar geworden ist. Genau zu diesem Zeitpunkt ist der wöchentliche Registerdurchgang meist eingeschlafen. Eine automatisierte Überwachung ersetzt keine juristische Bewertung – aber sie stellt sicher, dass ein Treffer überhaupt bemerkt wird, solange die Frist noch läuft.