Die drei Ämter sagen Verschiedenes zu, und das erklärt den Abstand. Das IGE nennt eine Bearbeitungszeit für Gesuche, die es als unproblematisch erkennt. Österreich nennt eine Bearbeitungszeit für eine eng umrissene Gruppe von Anmeldungen. Das DPMA sagt eine Entscheidung zu — auch eine ablehnende.
Schweiz: Vorgezogene Markenprüfung — 6 Arbeitstage
- Nur für offensichtlich unproblematische Gesuche — das Verzeichnis muss weitgehend aus Begriffen bestehen, die das IGE in seiner Klassifikationshilfe führt.
- Kollektiv- und Garantiemarken sowie nicht konventionelle Zeichen wie dreidimensionale Marken gehen von Anfang an in die ordentliche Prüfung.
- Die Eintragung erfolgt nach Bezahlung der Hinterlegungsgebühr.
- Aufpreis: kein Aufpreis. Die übrigen Gesuche werden in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Bezahlung geprüft.
Österreich: Fast Track — ca. 10 Werktage
- Nur für Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken.
- Die Waren- und Dienstleistungsangaben müssen aus der harmonisierten Datenbank TMClass stammen.
- Die Anmeldegebühren sind sofort während des Anmeldevorgangs zu zahlen.
- Papieranmeldungen sowie Verbands- und Gewährleistungsmarken sind immer Standard-Anmeldungen.
- Aufpreis: kein Aufpreis.
Deutschland: Beschleunigte Prüfung — Entscheidung innerhalb von sechs Monaten
- Die Entscheidung fällt bei hinreichender Mitwirkung in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung — auch wenn sie eine Zurückweisung ist.
- Die Gebühr ist innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag zu zahlen; sonst gilt der Antrag als zurückgenommen und die Anmeldung läuft im normalen Geschäftsgang.
- Das DPMA meldet derzeit längere Verfahrensdauern wegen gestiegenen Anmeldeaufkommens; die Sechsmonatsfrist gilt davon unberührt.
- Aufpreis: 200 €. Ohne Antrag dauert das Verfahren regulär rund sieben bis acht Monate.
Der gemeinsame Nenner: das Verzeichnis
Alle drei schnellen Wege hängen am Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Österreich verlangt Begriffe aus der harmonisierten Datenbank TMClass, die Schweiz knüpft die vorgezogene Prüfung an ihre Klassifikationshilfe, und das DPMA empfiehlt seine eigene Klassifikationsdatenbank samt Gruppentiteln. Wer frei formuliert, fällt in den normalen Geschäftsgang — unabhängig davon, was er bezahlt hat.
Welche Klassen überhaupt in Frage kommen, steht in der Nizza-Klassifikation; was zusätzliche Klassen kosten, auf der Seite zu den Kosten einer Markenanmeldung.
Schnell heißt nicht sicher vor Widerspruch
Keines der drei Ämter prüft von sich aus, ob eine ältere Marke entgegensteht. Eine Eintragung in sechs Arbeitstagen ist deshalb genau so widerspruchsanfällig wie eine nach acht Monaten — die Frist für einen Widerspruch beginnt erst danach. Eine Recherche vor der Anmeldung ersetzt kein Amt, aber sie zeigt, was im Register schon steht.
Was hier nicht steht
Das EUIPO bietet ebenfalls ein Fast-Track-Verfahren an. Seine Bedingungen waren beim Zusammenstellen dieser Seite nicht aus der amtlichen Quelle auslesbar, deshalb steht die Unionsmarke nicht in der Tabelle. Drei belegte Zeilen sind mehr wert als vier, von denen eine geraten ist.