Nizza-Klasse 1 · Warenklasse

    Klasse 1: Chemische Erzeugnisse

    Klasse 1 ist eine warenklasse der internationalen Nizza-Klassifikation. Sie umfasst chemische erzeugnisse und ist zentral für alle, die in diesem Bereich eine Marke anmelden möchten.

    Offizielle Klassenüberschrift der Klasse 1

    Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke; ungehärtete Kunstharze; Düngemittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

    Diese Überschrift ist eine Orientierung, kein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Für die Anmeldung brauchen Sie konkret formulierte Begriffe – pauschale Klassenüberschriften führen beim DPMA regelmäßig zu Beanstandungen.

    Was fällt konkret in Klasse 1?

    • Industriechemikalien
    • Kunstharze im Rohzustand
    • Düngemittel
    • Klebstoffe für gewerbliche Zwecke
    • Reagenzien für Labore

    Wer meldet in Klasse 1 an?

    Chemiehersteller, Agrarzulieferer, Laborausstatter, Hersteller von Industrieklebstoffen.

    Der häufigste Fehler in Klasse 1

    Klebstoffe für Haushaltszwecke gehören in Klasse 16, nicht in Klasse 1.

    Was gehört nicht in Klasse 1?

    Die häufigsten Fehlzuordnungen – und wohin die Waren bzw. Dienstleistungen stattdessen gehören:

    • Klebstoffe für Haushalt und BüroKlasse 16
    • Arzneimittel und DesinfektionsmittelKlasse 5
    • Anstrichfarben und LackeKlasse 2

    Diese Klassen gehören oft dazu

    In der Praxis wird Klasse 1 meist mit Klasse 5, Klasse 17 und Klasse 35 kombiniert. Bis zu drei Klassen sind in der DPMA-Grundgebühr von 290 € enthalten – diese Kombination kostet Sie also in der Regel keinen Aufpreis.

    Was kostet die Anmeldung in Klasse 1?

    Die amtliche DPMA-Grundgebühr von 290 € deckt bis zu drei Klassen ab – Klasse 1 ist also im Grundpreis enthalten, wenn Sie nicht mehr als zwei weitere Klassen wählen. Ab der vierten Klasse fallen 100 € pro zusätzlicher Klasse an. Bei der EUIPO (EU-weit) beginnt die Gebühr bei 850 € für eine Klasse. Alle Gebühren im Detail stehen im Gebühren-Rechner.

    Klasse 1 in Deutschland, Österreich und der Schweiz

    Alle DACH-Ämter arbeiten mit derselben Nizza-Klassifikation: das DPMA in München, das Patentamt in Wien und das IGE in Bern. Der Schutz endet jedoch an der Landesgrenze. Wer in Klasse 1 im gesamten DACH-Raum aktiv ist, sollte die Register von DPMA, Österreichischem Patentamt, IGE und EUIPO prüfen – unsere Recherche gleicht sie zusammen mit den internationalen Registrierungen der WIPO in einem Durchgang ab.

    Häufige Kollisionen in Klasse 1

    Klasse 1 ist in Deutschland moderat belegt, dennoch sollten bestehende Marken vor jeder Anmeldung geprüft werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Markenrecherche, um DPMA, EUIPO und Domains in Sekunden zu prüfen – die Recherche-Anleitung zeigt, worauf es dabei ankommt. Wer laufend informiert bleiben will, aktiviert die Markenüberwachung für Klasse 1.

    Kostenlose Vorprüfung

    Ist Ihre Marke in Klasse 1 noch frei?

    DPMA, EUIPO, Österreich, Schweiz und WIPO – Einschätzung und Trefferzahl kostenlos und ohne Konto.

    #1
    Warenklasse
    290 €
    DPMA-Grundgebühr (bis 3 Klassen)
    10 Jahre
    Schutzdauer, verlängerbar
    0 €
    Recherche mit MarkenKlar
    So schützen Sie Ihre Marke in Klasse 1

    Der komplette Ablauf für Klasse 1

    Recherche

    Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Marke in Klasse 1 bereits eingetragen ist.

    Klassenwahl

    Unser Algorithmus schlägt passende Zusatzklassen aus Ihrer Geschäftsbeschreibung vor.

    Anmeldung

    Automatisch ausgefülltes DPMA-Formular W7005 – direkt zum Amt einreichen.

    Kollisions-Score

    Ähnlichkeit in Prozent je Treffer, nach Klang und Schriftbild.

    Monitoring

    Ab 25 €/Jahr benachrichtigen wir Sie bei neuen Marken in Klasse 1.

    DACH & EU

    Ergänzen Sie Ihre deutsche Marke um EU-, AT- oder CH-Schutz – in einem Flow.

    Häufige Fragen

    Was gehört alles in Nizza-Klasse 1?

    Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke; ungehärtete Kunstharze; Düngemittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke. Typische Beispiele sind Industriechemikalien, Kunstharze im Rohzustand, Düngemittel, Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

    Reicht Klasse 1 allein aus?

    In vielen Fällen nein. Die meisten Marken benötigen 2–3 Klassen, häufig zusammen mit Klasse 5, 17, 35. Bis zu drei Klassen sind in der DPMA-Grundgebühr von 290 € enthalten.

    Was kostet eine Markenanmeldung in Klasse 1?

    Beim DPMA 290 € Grundgebühr für bis zu drei Klassen (300 € bei Papieranmeldung), ab der vierten Klasse 100 € je weiterer Klasse. Bei der EUIPO starten die Gebühren bei 850 € für eine Klasse, jede weitere kostet 50 € bzw. 150 € ab der dritten.

    Was passiert, wenn eine ältere Marke bereits in Klasse 1 eingetragen ist?

    Das DPMA prüft ältere Rechte nicht von sich aus. Die Anmeldung geht durch – der Inhaber der älteren Marke kann aber innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Eine Recherche vor der Anmeldung ist deshalb der wichtigste Schritt.

    Wie lange dauert die Eintragung in Klasse 1?

    Beim DPMA liegt die reguläre Bearbeitungsdauer bei 7–8 Monaten. Mit dem beschleunigten Verfahren (200 € Aufschlag) sind rund 6 Wochen möglich. Die Schutzdauer beträgt danach 10 Jahre und ist beliebig oft verlängerbar.

    Gilt Klasse 1 auch in Österreich und der Schweiz?

    Ja. ATPA (Österreich), IGE/Swissreg (Schweiz), EUIPO und WIPO nutzen dieselbe Nizza-Klassifikation. Der Schutz selbst ist jedoch national – eine deutsche Marke in Klasse 1 wirkt nicht automatisch in AT oder CH.

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