Klasse 5: Pharmazeutika, Nahrungsergänzung
Klasse 5 ist eine warenklasse der internationalen Nizza-Klassifikation. Sie umfasst pharmazeutika, nahrungsergänzung und ist zentral für alle, die in diesem Bereich eine Marke anmelden möchten.
Offizielle Klassenüberschrift der Klasse 5
Pharmazeutische und veterinärmedizinische Präparate; Nahrungsergänzungsmittel; Pflaster und Verbandmaterial; Desinfektionsmittel.
Diese Überschrift ist eine Orientierung, kein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Für die Anmeldung brauchen Sie konkret formulierte Begriffe – pauschale Klassenüberschriften führen beim DPMA regelmäßig zu Beanstandungen.
Was fällt konkret in Klasse 5?
- Arzneimittel
- Nahrungsergänzungsmittel
- Pflaster und Verbandmaterial
- Desinfektionsmittel
- Diätetische Lebensmittel für medizinische Zwecke
Wer meldet in Klasse 5 an?
Pharma, Supplement-Marken, Medizinprodukte-Hersteller, Apotheken-Eigenmarken.
Der häufigste Fehler in Klasse 5
Normale Lebensmittel oder Sportgetränke ohne medizinischen Zweck gehören in Klasse 29/30/32.
Was gehört nicht in Klasse 5?
Die häufigsten Fehlzuordnungen – und wohin die Waren bzw. Dienstleistungen stattdessen gehören:
- Lebensmittel und Sportgetränke ohne medizinischen Zweck → Klasse 30
- Medizinische Geräte und Instrumente → Klasse 10
- Ärztliche Behandlung und Beratung → Klasse 44
Diese Klassen gehören oft dazu
In der Praxis wird Klasse 5 meist mit Klasse 3, Klasse 10 und Klasse 44 kombiniert. Bis zu drei Klassen sind in der DPMA-Grundgebühr von 290 € enthalten – diese Kombination kostet Sie also in der Regel keinen Aufpreis.
Branchen, die Klasse 5 anmelden
Was kostet die Anmeldung in Klasse 5?
Die amtliche DPMA-Grundgebühr von 290 € deckt bis zu drei Klassen ab – Klasse 5 ist also im Grundpreis enthalten, wenn Sie nicht mehr als zwei weitere Klassen wählen. Ab der vierten Klasse fallen 100 € pro zusätzlicher Klasse an. Bei der EUIPO (EU-weit) beginnt die Gebühr bei 850 € für eine Klasse. Alle Gebühren im Detail stehen im Gebühren-Rechner.
Klasse 5 in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Alle DACH-Ämter arbeiten mit derselben Nizza-Klassifikation: das DPMA in München, das Patentamt in Wien und das IGE in Bern. Der Schutz endet jedoch an der Landesgrenze. Wer in Klasse 5 im gesamten DACH-Raum aktiv ist, sollte die Register von DPMA, Österreichischem Patentamt, IGE und EUIPO prüfen – unsere Recherche gleicht sie zusammen mit den internationalen Registrierungen der WIPO in einem Durchgang ab.
Häufige Kollisionen in Klasse 5
Klasse 5 ist in Deutschland moderat belegt, dennoch sollten bestehende Marken vor jeder Anmeldung geprüft werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Markenrecherche, um DPMA, EUIPO und Domains in Sekunden zu prüfen – die Recherche-Anleitung zeigt, worauf es dabei ankommt. Wer laufend informiert bleiben will, aktiviert die Markenüberwachung für Klasse 5.